Pentosin FFL-2
Doppelkupplungsgetriebeöl für VW: Einziges freigegebenes Erstbefüll-
und Servicegetriebeöl für die neuen VW und AUDI Doppelkupplungsgetriebe
Beschreibung
Pentosin FFL-2 ist ein Spezialgetriebeöl,
das exklusiv für den Einsatz in den neuen
VW/Audi Doppelkupplungsgetrieben entwickelt
wurde. Dieses Getriebe – VWName
Doppelstranggetriebe (DSG) - ist
ein hoch entwickeltes, komplexes High
Tech Aggregat, das insbesondere an das
Getriebeöl höchste Anforderungen stellt.
Das VW DSG kommt aus dem Sportbereich,
schaltet blitzschnell und benötigt
zum perfekten Betrieb ein adäquates High
Tech Getriebeöl, das selbst unter härtesten
Einsatzbedingungen, sowohl bei
Winterbetrieb als auch bei heißen Autobahnfahrten,
immer dieselbe stabile Reibungscharakteristik
besitzen muss.
Pentosin FFL-2 ist für diese hohen Ansprüche
völlig neu entwickelt und zusammen
mit VW auf die vielfältigen spezifischen
DSG-Anforderungen eingestellt
worden. Um einen einwandfreien DSG
Betrieb zu gewährleisten, darf daher Pentosin
FFL-2 auf keinen Fall mit anderen
Getriebeölen vermischt zum Einsatz kommen.
Freigaben
VW TL 521 82
Kennzeichnung
Hinweise zur Altölentsorgung:
Altöl ist Gefahrgut, unterliegt beim Transport somit den Vorschriften der GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) und ist als solches zu behandeln.
Aus diesem Grund empfehlen wir, den Ölwechsel in einer Fachwerkstatt oder entsprechend ausgerüsteten Tankstelle durchführen zu lassen.
Führen Sie den Ölwechsel selber aus, haben Sie häufig auch die Möglichkeit bei örtlichen Wertstoffannahmestellen (Recyclinghof) Ihr Altöl (evtl. gegen eine Gebühr) abzugeben.
Ob Ihre örtliche Werstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie i.d.R. vor Ort oder erhalten bei Ihrer zuständigen Gemeinde Auskunft.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer örtlichen Altölannahmestelle.
Sie haben selbstverständlich das Recht, die Menge Altöl (die der bei uns gekauften Menge Frischöl lt. Rechnung entspricht) kostenlos an unserer Altölannahmestelle an unserem Verkaufsort in 97653 Bischofsheim abzugeben.
Eine Rücksendung in den Originalbehältnissen ist unzulässig, da für den Transport von Gefahrgut spezielle Verpackungen (bei Altöl abhängig vom Flammpunkt Verpackungsgruppe II, oder sogar Verpackungsgruppe III) verwendet werden müssen.
Sollten Sie sich dennoch zur Rücksendung des Altöls mit den speziell hierfür vorgesehenen Verpackungen entschliessen, beachten Sie bitte, das nur ausreichend franktierte Rücksendungen von uns angenommen werden.
Bei der Rücknahme des Altöls werden von uns Proben genommen, da nur sortenreines und nicht verunreinigtes Altöl der Wiederaufbereitung zugeführt werden darf.
Verunreinigtes und nicht sortenreines Altöl muss als Sondermüll entsorgt werden.
Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.